22-04-2016, 03:02
@Bitas
Üblicherweise wird hierzu der "Dreisprung" empfohlen.
1. (schriftliche) Aufforderung an KM
2. Bitte and Jugendamt um Vermittlung
3. Antrag ans Gericht
Nach zwei Monaten hast Du nicht mehr die Zeit, das so zu durchlaufen.
Insofern würde ich nur Antrag bei Gericht stellen und darauf hinweisen, dass besondere Eilbedürftigkeit vorhanden ist.
Es gilt bei Antrag auf ABR kein Anwaltszwang aber da Jugendamt und Anwalt der Ex mitmischen, sollte man zumindest beim ersten Mal nicht unbedarft rein laufen.
Gegenstandswert in Kindschaftssachen sind EUR 3000, d.h. Anwaltskosten einfach Va 700 EUR (geschätzt).
Üblicherweise wird hierzu der "Dreisprung" empfohlen.
1. (schriftliche) Aufforderung an KM
2. Bitte and Jugendamt um Vermittlung
3. Antrag ans Gericht
Nach zwei Monaten hast Du nicht mehr die Zeit, das so zu durchlaufen.
Insofern würde ich nur Antrag bei Gericht stellen und darauf hinweisen, dass besondere Eilbedürftigkeit vorhanden ist.
Es gilt bei Antrag auf ABR kein Anwaltszwang aber da Jugendamt und Anwalt der Ex mitmischen, sollte man zumindest beim ersten Mal nicht unbedarft rein laufen.
Gegenstandswert in Kindschaftssachen sind EUR 3000, d.h. Anwaltskosten einfach Va 700 EUR (geschätzt).
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)