22-04-2016, 13:42
(21-04-2016, 12:00)EddiAhrend schrieb: Ich soll das unterschreiben, kann ich hier einen Fehler machen
Nein, kannst Du nicht. Es geht darum, wer die Kinder überwiegend erzogen hat, und das war bei Eurer Aufteilung der Berufstätigkeit die Mutter.
Darüber hinaus werden die Punkte beim Versorgungsausgleich ohnehin ausgeglichen.