(22-04-2016, 09:32)p__ schrieb: Der Bunker in der eigenen Wohnung ist keine Dauerlösung.Aktueller Statusbericht:
* Gestern haben wir alle Räume (bis auf die Küche und den aktuellen Raum der Ex) mit neuen Einsteckschlössern, Einbauzylindern und entsprechende Schließbleche versehen. Dieses bewirkt, dass die Räume durch den Eigentümer begehbar bleiben da man Einbauzylinder nicht so einfach ohne den passenden Schlüssel zu haben ausbauen und durch ein anderes ersetzen kann. Um eventuellen Nachfragen vor zu beugen, der Wohnungseigentümer verwehrt der Ex nur den Zugang zu den einem Raum den er als den seinigen deklariert hat und bei dem er die Tür durch eine stabilere ersetzt hat.
Frage:
Ab dem 14. Geburtstag ist es wohl so das die Kinder ein reales Mitspracherecht haben bei welchem Elternteil sie leben wollen.
* Bezieht sich der Zeitpunkt des 14. Geburtstages auf den Trennungszeitpunkt oder auf den Zeitpunkt einer Scheidungsverhandlung ?
* Ist das Mindesalter von 14 Jahren ein fixer Zeitpunkt ab dem sich das Gericht für den vom Kind gewünschten Wohnort gewöhnlich interessiert oder ist es so, dass sich das Gericht zunehmend auch schon bei einem Kindesalter von 13,x Jahren für den Willen des Kindes bezüglich seines Wohnortes interessiert ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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