(24-04-2016, 18:03)p__ schrieb: Die Kinder werden schon viel früher gefragt. Auch vorher gewinnt der Wille des Kindes bereits viel Gewicht.
(24-04-2016, 18:43)Momik schrieb: Es muss immer alles auf das Kindeswohl ausgerichtet sein,
...
Mein Kind wurde mit 10 Jahren gefragt ...
Ok. Dann sieht das ja ganz gut aus. Unter Umständen lässt sich der offizielle Trennungszeitpunkt sogar bis nach dem 13. Geburtstag verzögern, so das das Kind bis zur Gerichtsverhandlung sogar volle 14 Jahre alt ist. Dann sollte der Wille des Kindes nicht mehr so leicht unter den Tisch kehrbar sein. Und so wie P_ sagte wäre ja auch eine möglichst späte Trennung, vom Tenor her, besser für das Kind. Wer weiss, wohlmöglich renkt sich ja auch die etwas angeheizte Beziehung wieder ein.
Dann soll er mal bis das Kind 13 ist versuchen die Füße still zu halten und sehen das ihn bis dahin nichts nachts auf den Kopf fällt.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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