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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#99
(25-04-2016, 11:27)Einszweidrei schrieb: Zum Gerichtstermin würde ich ohne Anwalt gehen. Kann mich keiner dazu zwingen einen zu nehmen. Prozessordnung hin oder her.

Richtig. Folgendes wird passieren: Du darfst keine Anträge stellen, was du vor Gericht sagst gilt als nicht gesagt und du bekommst ein Versäumnisurteil. Das ist der Antrag der Gegenseite, der damit beschlossen wird. Anschliessend kommt eine Rechnung über die Gerichtskosten.

Ankündigungen mit Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Jugendamt sind reine Eigentore. Sowas kündigt man nie an, sondern macht es, schnell, hart, unterwartet. Aber nur, wenn darin Grundlagen vorhanden sind, reine Querulanz ist auch ein Eigentor weil spätere Aktionen von dir auch nicht mehr ernst genommen werden. Lies mal "Die Kunst des Krieges".
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von p__ - 25-04-2016, 14:29
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