27-04-2016, 15:32
Also für Aschaffenburg ist wohl das OLG Bamberg zuständig und die richten sich, so wie ich es verstanden habe, nach dem Bedarfskontrollbetrag.
Dann könnte ich jetzt meinen Anwalt beauftragen, meine Titel auf 100% zu titulieren, Richtig?
Dann könnte ich jetzt meinen Anwalt beauftragen, meine Titel auf 100% zu titulieren, Richtig?