29-04-2016, 13:00
Ich habe nochmals mit der tollen Anwältin, die als Verfahrensbeistand eingesetzt wurde telefoniert. Auf die Frage hin, ob ein neutraler Ort für das Gespräch möglich sei kam nur, "Darüber brauchen wir nicht diskutieren, ich mache dass so".
Also, werde ich dem Gericht nun schreiben, dass Gespräche in meiner Privatwohnung für mich nicht akzeptabel sind und auf das GG Art. 13 Abs 1 verweisen?
Ganz ehrlich, ich bin es Leid, nur wegen Zeugnissen und ein paar Informationen bezüglich meiner Kinder, denen ich jeden Monat Unterhalt zahle so ein Riesen Dreck zu veranstalten zu müssen. Es wäre viel einfacher, wenn Zeugnisse u.d.g direkt an beide Elternteile nach einer Scheidung gehen würden. Aber da könnten vermutlich die Familien-Richter in Deutschland nicht rum jammern, dass sie sooooo viel zu tun haben.
Also, werde ich dem Gericht nun schreiben, dass Gespräche in meiner Privatwohnung für mich nicht akzeptabel sind und auf das GG Art. 13 Abs 1 verweisen?
Ganz ehrlich, ich bin es Leid, nur wegen Zeugnissen und ein paar Informationen bezüglich meiner Kinder, denen ich jeden Monat Unterhalt zahle so ein Riesen Dreck zu veranstalten zu müssen. Es wäre viel einfacher, wenn Zeugnisse u.d.g direkt an beide Elternteile nach einer Scheidung gehen würden. Aber da könnten vermutlich die Familien-Richter in Deutschland nicht rum jammern, dass sie sooooo viel zu tun haben.