03-05-2016, 12:19
Im Monat der Volljährigkeit muss er auf jeden Fall noch zahlen, und zwar an die Ex!
Warum eigentlich - als mein Sohn 12 wurde musste ich auch schon die Höhere Stufe zahlen und zwar in dem Monat als er 12 wurde - wenn ich jetzt noch Unterhalt an die Echse zahlen muss in dem Monat wenn meine Tochter 18 wird - dann erhält Echse ja ein Monat zu viel Unterhalt!
Immer so wie es der Echse am besten auskommt!!!
Kann ja wohl nicht sein!
Kann ich eigentlich so ohne weiteres das Kindergeld beantragen??? (Bin ja alleiniger Unterhaltzahler und habe hier gelesen das ich es beantragen darf)
Um der Echse mal einen Dämpfer zu verpassen - wäre es eine Option
Somit kann Töchterlein mal sehen was "Mama" so jeden Monat kassiert hat!
Warum eigentlich - als mein Sohn 12 wurde musste ich auch schon die Höhere Stufe zahlen und zwar in dem Monat als er 12 wurde - wenn ich jetzt noch Unterhalt an die Echse zahlen muss in dem Monat wenn meine Tochter 18 wird - dann erhält Echse ja ein Monat zu viel Unterhalt!
Immer so wie es der Echse am besten auskommt!!!
Kann ja wohl nicht sein!
Kann ich eigentlich so ohne weiteres das Kindergeld beantragen??? (Bin ja alleiniger Unterhaltzahler und habe hier gelesen das ich es beantragen darf)
Um der Echse mal einen Dämpfer zu verpassen - wäre es eine Option

Somit kann Töchterlein mal sehen was "Mama" so jeden Monat kassiert hat!