06-05-2016, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-05-2016, 13:14 von CheGuevara.)
Das war nur ein Irrläufer und nicht für dich gedacht!
Was spricht gegen gemeinsame elterliche Sorge?
Der Antragsteller hat durch Schreiben JA Kenntnis von Problemen erhalten und ist gerne bereit, seine Ressourcen und seine Zeit dem gemeinsamen Kind zur Verfügung zu stellen.
Es wäre nicht im Sinne des Kindeswohls, wenn Fremdbetreuung der Betreuung durch den leiblichen Vater vorgezogen würde!
Was spricht gegen gemeinsame elterliche Sorge?
Der Antragsteller hat durch Schreiben JA Kenntnis von Problemen erhalten und ist gerne bereit, seine Ressourcen und seine Zeit dem gemeinsamen Kind zur Verfügung zu stellen.
Es wäre nicht im Sinne des Kindeswohls, wenn Fremdbetreuung der Betreuung durch den leiblichen Vater vorgezogen würde!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)