08-05-2016, 19:33
(08-05-2016, 14:49)Micha aus Bayern schrieb: ...Bei der Einbennung der Kinder ist das schon viel schiweriger....
Es ging recht einfach für meine ex. Sie hat es beantragt beim Rathaus. Ich sollte Stellung nehmen. Diese hat nicht ausgereicht und eines meiner kinder hat der Änderung zugestimmt. Sie hat bei ihrem Antrag die Anzeige beigefügt und somit war ich beim öffentlichen Amt abgestempelt. Klar, ich hätte nun versuchen können dagegen vor zu gehen, dass aber hätte ich selbst bezahlen müssen. Da ich jedoch durch die scheidung und einer anderen nettigkeit meiner ex insolvent bin, war das ein ding der unmöglichkeit.