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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#2
Der BGH hat im Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 66/10 die gesamte Abfindung des Unterhaltspflichtigen den Kindern zugespochen. Die Abfindung ist als Grundlage für Unterhaltszahlungen komplett einzusetzen.

Dass du in einem neuen Job aber -in Grenzen- etwas weniger verdienst, ist tendentiell hinzunehmen.
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RE: Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung - von p__ - 10-05-2016, 13:21

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