10-05-2016, 13:21
Der BGH hat im Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 66/10 die gesamte Abfindung des Unterhaltspflichtigen den Kindern zugespochen. Die Abfindung ist als Grundlage für Unterhaltszahlungen komplett einzusetzen.
Dass du in einem neuen Job aber -in Grenzen- etwas weniger verdienst, ist tendentiell hinzunehmen.
Dass du in einem neuen Job aber -in Grenzen- etwas weniger verdienst, ist tendentiell hinzunehmen.