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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#3
Ok, also lasse ich den Titel neu berechnen und warte ab. Solange es über dem Mindestunterhalt liegt besteht keine erhöhte Erwerbsverpflichtung usw. Dann sollte die Abfindung auch erst mal nicht mit einberechnet werden. Ich werde da hart sein und nichts anderes annehmen.
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RE: Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung - von Tigerfisch - 10-05-2016, 17:46

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