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Frauenberatung zum Sorge- und Umgangsrecht
#3
Gemeinnützigkeit geht nur darauf ein, dass der Verein keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Er darf keinen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgen oder gemeinnütziges, gebundenes Vermögen zweckfremd verwenden. Das werden sie wohl erfüllen.

Zitat:deren Satzung so umschreiben dass statt Frauen nur weisse und christliche Maenner die Beguenstigten sind. Das gaebe einen Aufschrei den man durch die ganze Republik hoeren wuerden.....

Exakt. Man sieht das auch schön am deutschen Werberat. Männer dürfen ungeniert verhohnepiepelt und als Deppen dargestellt werden, wenn es auch nur ansatzweise Frauen betrifft hagelts Rügen.
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RE: Frauenberatung zum Sorge- und Umgangsrecht - von p__ - 10-05-2016, 20:10

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