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Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung
#9
(12-05-2016, 09:28)raid schrieb:  Warum auch nicht.

Weil der Steuerzahler nur ungern für den Lebensunterhalt von Leuten aufkommt, die ihr Vermögen vorher verschenken.

Das Ganze geht nur, wenn Tigerfisch kein Hartz IV in Anspruch nimmt. Tut er das, dann greift der Staat sehr wohl auf das geschenkte Vermögen zu, und zwar bis zu 10 Jahren nach der Schenkung.
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