17-05-2016, 11:01
wie wurden die Unterlagen denn beschafft ? Grundsätzlich bist Du zur Auskunft verpflichtet. Es kommt also im Ergebnis nicht darauf an, woher und wie das JA die Unterlagen bezogen hat. Vermutlich haben sie Deinen Arbeitgeber angeschrieben und der hat die Unterlagen ohne Prüfung der Berechtigung herausgegeben, weil im Anschreiben stand, dass er zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Ohne weiteren Kommentar kann man aber mal einen Blick hierhin werfen: https://youtu.be/ZR2um6qaiOQ
Ohne weiteren Kommentar kann man aber mal einen Blick hierhin werfen: https://youtu.be/ZR2um6qaiOQ
https://t.me/GenderFukc