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Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre
#5
Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall keine Auskunft geben. Tut er es doch, kannst du theoretisch den Arbeitgeber wegen Herausgabe persönlicher Daten angehen. Nur: Wer tut das mit seinem Arbeitgeber? Damit sägt man den Ast ab, auf dem man sitzt. Das Jugendamt weiss das und deshalb probieren die rotzfrech, die Daten direkt beim Arbeitgeber abzugreifen. Das Jugendamt kannst du deswegen nicht wirklich zur Ordnung bringen. Du kannst nur etwes Mühe verursachen. Tu das.

Auskunft über dein Einkommnen musst du nur geben, wenn du dazu aufgefordert wirst. Diese Aufforderung darf höchstens alle zwei Jahre stattfinden. Das ist bei dir nicht passiert. Keine Aufforderung -> Keine Auskunft -> Keine Titeländerung.

Weise deinen Arbeitgeber höflich darauf hin, keine Auskünfte über dein Einkommen an Dritte zu geben, stattdessen sollen solche Anfragen an dich weitergegeben werden. Das Jugendamt als Allmachtsbehörde (ausser, wenn es um Verantwortung geht, die schieben sie immer ab) darf zwar alles und auch Jeden über dich ausfragen, aber nur wenn die vorher die Möglichkdeit geben wurde, die Einkommensauskünfte selbst vorzulegen. Aus deinem Text geht hervor, dass das nicht der Fall war. Mach deshalb eine Fachaufsichtbeschwerde über den Beistand. Verlange Nachschulung des Mitarbeiters wegen ekklatanter fachlicher Mängel, Vernichtung der illegal erhobenen Informationen und künftige Unterlassung der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Eine Datenerhebung gemäss § 68 SGB VIII bei Dritten ist unzulässig, weil weder Einwilligung des Betroffenen vorliegt noch ihm Gelegenheit geben wurde, sein Einkommen selbst nachzuweisen.
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RE: Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre - von p__ - 17-05-2016, 11:05

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