17-05-2016, 13:02
Grundsätzlich gebe ich den Vorschreibern Recht.
Ist Dein Titel dynamisch und hast Du immer entsprechend der Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle bezahlt?
Wenn Du dynamisch tituliert hast aber statisch zahlst, kann schon ein Rückstand entstehen ... da kommt es dann aber nicht auf Gehaltsabrechnungen an.
Ansonsten bist Du mit Eingang des Schreibens, wo nachgefordert wird im Verzug, nicht früher!
Ist Dein Titel dynamisch und hast Du immer entsprechend der Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle bezahlt?
Wenn Du dynamisch tituliert hast aber statisch zahlst, kann schon ein Rückstand entstehen ... da kommt es dann aber nicht auf Gehaltsabrechnungen an.
Ansonsten bist Du mit Eingang des Schreibens, wo nachgefordert wird im Verzug, nicht früher!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)