Der Zeitraum von vier Jahren war ironisch gemeint. Ich bin davon überzeugt, dass es bis dahin eine Gesetzesänderung zugunsten des Wechselmodells geben wird und zusätzlich ist das große Kind dann 18 Jahre alt.
Die Kinder möchten, dass es so bleibt, wie es ist. Dies haben sie ebenso in der Anhörung vor Gericht gesagt. Die Mutter meint, auch sie hätte nichts gegen das Wechselmodell, aber wenn es so schädlich für die Kinder sei, dann bräuchten diese eben ein Residenzmodell. Witzig? Die Sachverständige ist der Meinung, dass das ABR die Mutter erhalten solle, da die Kinder nur sagen würden, was der Vater möchte und der Streit um das Wechselmodell zum Loyalitätskonflikt führen könnte. Dies ist Logik.
Das Wechselmodell sehe ich für die Kinder schon als beste Alternative, aber wenn es um meine egoistischen Interessen gehen würde, dann wäre es für die Kinder natürlich günstiger, wenn das ABR der Vater hat, unabhängig davon, ob er ein Wechselmodell anstrebt oder ein Residenzmodell. Darum ist es so wichtig, dass das Wechselmodell nicht nur als gesetzliche Option eingeführt wird, sondern als Regelfall nach der Trennung.
Da ich das Kindeswohl nicht in Gefahr sehe (aus meiner beschränkten Perspektive) und eine Entscheidung über das ABR aus meiner Sicht keinen Sinn macht, habe ich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. Ziel soll sein, dass wir mittels Mediation bzw. Elternberatung eine außergerichtliche Lösung finden. Nun lässt die Mutter durch ihren Anwalt schriftlich verkünden, dass eine außergerichtliche Klärung für sie nicht in Frage kommt, was auch ihr blockierendes Verhalten in der Kommunikation über die letzten zwei Jahre erklärt.
Wie einigt man sich, wenn es der Kinderbesitzerin nicht vorrangig um das Geld geht und sie eine Mediation ablehnt?
Die Kinder möchten, dass es so bleibt, wie es ist. Dies haben sie ebenso in der Anhörung vor Gericht gesagt. Die Mutter meint, auch sie hätte nichts gegen das Wechselmodell, aber wenn es so schädlich für die Kinder sei, dann bräuchten diese eben ein Residenzmodell. Witzig? Die Sachverständige ist der Meinung, dass das ABR die Mutter erhalten solle, da die Kinder nur sagen würden, was der Vater möchte und der Streit um das Wechselmodell zum Loyalitätskonflikt führen könnte. Dies ist Logik.
Das Wechselmodell sehe ich für die Kinder schon als beste Alternative, aber wenn es um meine egoistischen Interessen gehen würde, dann wäre es für die Kinder natürlich günstiger, wenn das ABR der Vater hat, unabhängig davon, ob er ein Wechselmodell anstrebt oder ein Residenzmodell. Darum ist es so wichtig, dass das Wechselmodell nicht nur als gesetzliche Option eingeführt wird, sondern als Regelfall nach der Trennung.
Da ich das Kindeswohl nicht in Gefahr sehe (aus meiner beschränkten Perspektive) und eine Entscheidung über das ABR aus meiner Sicht keinen Sinn macht, habe ich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. Ziel soll sein, dass wir mittels Mediation bzw. Elternberatung eine außergerichtliche Lösung finden. Nun lässt die Mutter durch ihren Anwalt schriftlich verkünden, dass eine außergerichtliche Klärung für sie nicht in Frage kommt, was auch ihr blockierendes Verhalten in der Kommunikation über die letzten zwei Jahre erklärt.
Wie einigt man sich, wenn es der Kinderbesitzerin nicht vorrangig um das Geld geht und sie eine Mediation ablehnt?