23-05-2016, 17:36
(23-05-2016, 15:55)Einszweidrei schrieb: Und der Artikel im BGB "Die Mutter steht unter dem Schutz der Gesellschaft", müsste um die Kinder und den Vater erweitert werden. Mein Anwalt sagte mir mal im Vertrauen, dass dieser Absatz elementar wäre und mit ein Grund ist warum die Rechtsprechung nach wie vor dementsprechend ausfallen würde.
Wenn es nur das BGB wäre. Es steht aber so im Artikel Nr. 6, Absatz 4, des Grundgesetzes.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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