25-05-2016, 17:05
Jetzt kommts noch besser.... meine Abzock Anwältin hat mir eine Rechnung in höhe von 95,20 geschickt.
Da das kurze Gespräch am Telefon darüber dass Sie mir den Beratungszettel schickt, ich ihn ihr Unterschrieben zurück schicken soll und Sie wenn der zettel wieder bei Ihr ist einen Brief an die Gegenseite schreibt.
Habe ihr den Beratungszettel nie geschickt da ich nach der Abzocke mit der zweiten Erstberatung zum Tema Umgangsrecht nichts mehr mit dieser Anwätin zutun haben wollte...
Ist das Rechtens, dass die Anwältin dafür, dass sie meiner Meinung keine Beratung durchgeführt hat, mir eine beratung in rechnung stellt?
Da das kurze Gespräch am Telefon darüber dass Sie mir den Beratungszettel schickt, ich ihn ihr Unterschrieben zurück schicken soll und Sie wenn der zettel wieder bei Ihr ist einen Brief an die Gegenseite schreibt.
Habe ihr den Beratungszettel nie geschickt da ich nach der Abzocke mit der zweiten Erstberatung zum Tema Umgangsrecht nichts mehr mit dieser Anwätin zutun haben wollte...
Ist das Rechtens, dass die Anwältin dafür, dass sie meiner Meinung keine Beratung durchgeführt hat, mir eine beratung in rechnung stellt?