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Unterhalt: Auskunft über Notar möglich
#2
Einfach ausprobieren.

Wenn es der Gegenseite nicht paßt, wird sie sich schon melden. Dann muß sie aber begründen, warum es ihr nicht paßt! Evt. kann es sogar sinnvoll sein, es auf eine Auskunftsklage ankommen zu lassen, da die Kosten dafür gering sind und Du Zeit schinden kannst.

Ansonsten, falls Du die Belege vorlegen willst:

ALLES schwärzen, was die Gegenseite nichts angeht!

Dazu gehören insbesondere:

- Name und Adresse des Arbeitgebers,
- Krankenkasse und Pflegeversicherung (nur die Kosten dafür sind wichtig!)
- Inhalte des Arbeitsvertrags außer dem Abschluß- und ggf. Endedatum (ich habe mal einen Arbeitsvertrag komplett geschwärzt bis auf den Satz "Simon II ist ab XYZ beschäftigt" abgegeben und von meinem RA bestätigen lassen, daß das Datum mit dem Original übereinstimmt).

(die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig)

Steuererklärungen mußt Du nur dann vorlegen, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Datum des Auskunftsanspruch vom Finanzamt beschieden worden sind. Die letzten drei mußt Du als Angestellter NICHT vorlegen!

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt: Auskunft über Notar möglich - von Simon ii - 27-05-2016, 09:47

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