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Unterhalt: Auskunft über Notar möglich
#3
Ich hätte auch sofort das Problem der Belege gesehen. Die müssen auch vorgelegt werden. Natürlich kann sich auch der Notar für dich vorlegen, aber damit hast du nichs gewonnen, die Gegenseite wühlt in diesen Papieren.

Der Notar ist keine Datenfilterungsinstanz. Das der Notar filtern kann, kannst du auch selbst filtern und sparst dir den Notar. Was du nicht filtern darfst, weil die Gegenseite ein Recht hat es zu sehen, das kann auch der Notar nicht für dich filtern.

Es gibt da diverse andere Versuche und Spielchen. Vorbeikommen, Belege vorzeigen, aber nicht kopieren lassen. Funktioniert manchmal, muss aber nicht.
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RE: Unterhalt: Auskunft über Notar möglich - von p__ - 27-05-2016, 10:09

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