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Unterhalt: Auskunft über Notar möglich
#5
Über den genauen Umfang des Auskunftspflicht gibts diverse Urteile. Aber das bringt dir in der Praxis nicht viel, denn der Trick an der Sache liegt woanders: Was du NICHT sagst, wird dir zum Nachteil ausgelegt. Die Auskunft dient also tatsächlich nicht dazu, eine Unterhaltshöhe festzulegen, sondern sie wird in der Praxis dazu genutzt, dir aufzuerlegen deine unbegrenzte Leistungsfähigkeit zu widerlegen. Gibst du keine Auskunft, wirst du eben trotzdem zu Unterhalt verknackt: Fiktives Einkommen als Standardfall und Grundlage.

Was dich ärgert, ärgert jeden Vater. Du wirst jetzt als ein alleinstehender Mann behandelt, die "Familie" ist jetzt die Ex und die Kinder. Als socher fällst du aus dem grundgesetzlichen Schutz der Familie. Wenn es dich jetzt schon aufregt, keine Informationen zu erhalten, dann warte mal ab, was die erst mit dir machen, wenn es vor Gericht um Unterhalt oder Umgang geht.
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RE: Unterhalt: Auskunft über Notar möglich - von p__ - 27-05-2016, 11:59

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