30-05-2016, 22:21
Danke ihr gebt euch echt viel Mühe.
Ich lese meist alles mehrfach um einigermaßen durchzublicken.
Ich habe es so verstanden:
Ich gehe schnellstmöglich zum JC und beantrage aufstockendes ALG2.
Bei diesem Antrag rechne ich Umgangskosten und anteilige Regelleistungen (was auch immer das ist) für meine Töchter dazu. Mache ich das oder der SB vom JC?
Ich überweise nur so viel bis mein Selbsbehalt von 880/1080€ erreicht sind.
Ich beantrage beim JC eine Abänderung des Titels.
Ich soll in meine Bewerbung schreiben, das ich 644€ Unterhalt zahlen und somit mindestens 1724€ Netto verdienen muss? Kann der JC mir daraus nicht einen Strick drehen und sanktionieren?
Niemals mehr kann ich so viel Geld verdienen....meine Gelenke sind im A..., Psychisch sehr angeschlagen, beruflicher Anfänger und bald 50 Jahre....
Was heißt....dann bockst du wie ein Esel? Wann soll ich bocken?
Soll ich den AfA SB informieren?
Ich lese meist alles mehrfach um einigermaßen durchzublicken.
Ich habe es so verstanden:
Ich gehe schnellstmöglich zum JC und beantrage aufstockendes ALG2.
Bei diesem Antrag rechne ich Umgangskosten und anteilige Regelleistungen (was auch immer das ist) für meine Töchter dazu. Mache ich das oder der SB vom JC?
Ich überweise nur so viel bis mein Selbsbehalt von 880/1080€ erreicht sind.
Ich beantrage beim JC eine Abänderung des Titels.
Ich soll in meine Bewerbung schreiben, das ich 644€ Unterhalt zahlen und somit mindestens 1724€ Netto verdienen muss? Kann der JC mir daraus nicht einen Strick drehen und sanktionieren?
Niemals mehr kann ich so viel Geld verdienen....meine Gelenke sind im A..., Psychisch sehr angeschlagen, beruflicher Anfänger und bald 50 Jahre....
Was heißt....dann bockst du wie ein Esel? Wann soll ich bocken?
Soll ich den AfA SB informieren?