01-06-2016, 23:37
(01-06-2016, 23:31)p__ schrieb: Thema des selben Falls zusammengeführt. Gehts jetzt auch um Betreuungsunterhalt? Anders wäre der Satz "dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist" nicht zu erklären. Was kam denn raus bei der Berechnung?
Ja, es geht auch um Betreuungsunterhalt.
840 € kamen bei der Berechnung raus.