02-06-2016, 12:38
Die Gesamtausgaben für die Altersvorsorge dürfen bis zu 24% des Bruttoeinkommens betragen. Gesamt = Summe Rentenbeiträge plus Summe deiner privaten Vorsorge. Es ist egal, ob du dann zweimal 2% private Vorsorge betrieben hast oder einmal 4% hast.
Sofern du nicht Mangelfall bist (davon bist du offensichtlich weit entfernt), sind die Hürden für die Anerkennung als Altersvorsorge nicht wirklich hoch. Bis zu besagten 24% eben, darüber geht kaum was. Der Staat hat die Hosen nicht ohne Grund gestrichen voll, dass die ausgeräuberten Väter später selbst Grundsicherung kassieren müssen und deshalb wird er beim Abräumen der Altersvorsorge zugunsten fettem Unterhalt unsicher.
Du schreibst der Anwältnin knapp und kurz eine Gegenrechnung. Den Kindesunterhaltsanteil kannst du auch gleich beim Notar titulieren. Früher hat das den Streitwert gesenkt, mittlerweile trickst das Juristengesockse auch das meistens weg, schliesslich muss der Anwalts-BMW ein Sechszylinder sein.
Fristen für irgendwelche Forderungen kann Jeder setzten wie es ihm beliebt. Risiken und Folgen sind halt unterschiedlich. Antwortest du der Anwältin nicht, wird sie sich freuen, denn dann kann sie losklagen. Erhöht ihre Honorarrechnung. Für die Gegenseite entsteht dann ein "Rechtsschutzbedürfnis".
Sofern du nicht Mangelfall bist (davon bist du offensichtlich weit entfernt), sind die Hürden für die Anerkennung als Altersvorsorge nicht wirklich hoch. Bis zu besagten 24% eben, darüber geht kaum was. Der Staat hat die Hosen nicht ohne Grund gestrichen voll, dass die ausgeräuberten Väter später selbst Grundsicherung kassieren müssen und deshalb wird er beim Abräumen der Altersvorsorge zugunsten fettem Unterhalt unsicher.
Du schreibst der Anwältnin knapp und kurz eine Gegenrechnung. Den Kindesunterhaltsanteil kannst du auch gleich beim Notar titulieren. Früher hat das den Streitwert gesenkt, mittlerweile trickst das Juristengesockse auch das meistens weg, schliesslich muss der Anwalts-BMW ein Sechszylinder sein.
Fristen für irgendwelche Forderungen kann Jeder setzten wie es ihm beliebt. Risiken und Folgen sind halt unterschiedlich. Antwortest du der Anwältin nicht, wird sie sich freuen, denn dann kann sie losklagen. Erhöht ihre Honorarrechnung. Für die Gegenseite entsteht dann ein "Rechtsschutzbedürfnis".