02-06-2016, 15:20
Und wenn du den Kindesunterhalt tituliest empfehle ich nicht zu vergessen den Titel nicht unbefristet zu titulieren. Du willst doch sicher nicht mit 18 Jahren eine vermeidbare Abänderungsklage durch führen müssen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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