(02-06-2016, 15:56)tumi schrieb: ...und statisch, nicht dynamisch.
In dem Fall kommt es mit ziemlicher Sicherheit zur Klage. Rechtsanspruch hat das Kind auf einen unbefristeten Titel.
(01-06-2016, 21:23)CCAA schrieb: P.S: Was heißt eigentlich, dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist?
Das ist der Sockelbetrag, der anrechnungsfrei ist.