07-06-2016, 21:08
So ist das eben im Familienrecht. Es geht nicht um Fehlverhalten eines Elternteils, sondern um den Kunstbegriff eines juristisch zurechtgeschnitzten Kindeswohls. Dagegen hilft auch keine Verfassungsbeschwerde.
Umgangsverweigerin obsiegt
|
|
Nachrichten in diesem Thema |
Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 07-06-2016, 20:18
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von p__ - 07-06-2016, 21:08
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 08-06-2016, 20:34
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von kay - 07-06-2016, 21:14
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 07-06-2016, 22:32
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von Gualterius - 14-06-2016, 20:59
Umgangsverweigerin obsiegt - von CheGuevara - 07-06-2016, 22:05
RE: Umgangsverweigerin obsiegt - von karlma - 08-06-2016, 11:18
|