08-06-2016, 11:18
Da würde ich als Vater nicht ein halbes Jahr den Ausschluss abwarten.
Mit dem Beschluss würde ich zur Staatsanwaltschaft gehen und Strafantrag nach § 171 StGB "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht" stellen.
Gleich gegen den Richter als Mittäter mit, weil er der kindeswohlgefährdenden Mutter das Kind weiter aussetzt.
Mit dem Beschluss würde ich zur Staatsanwaltschaft gehen und Strafantrag nach § 171 StGB "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht" stellen.
Gleich gegen den Richter als Mittäter mit, weil er der kindeswohlgefährdenden Mutter das Kind weiter aussetzt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka