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Wenn sich der Verfahrensbeistand meldet.
#3
Ignorieren wäre sicher besser gewesen. Dem Verfahrensbeistand teilte ich mit, dass es nicht realisierbar wäre, die Kinder zum gewünschten Termin (während meiner Arbeitszeit) zu ihm zu bringen. Prompt folgte das Schreiben des VB an das Gericht, in dem zu lesen ist, dass der Vater ein Gespräch des VB mit seinen Kindern ablehnt und darum eine Stellungnahme nicht erstellt werden könne. Was läuft hier? Ist dies schon eine falsche Tatsachenbehauptung? Kann denn hier jeder schreiben, was er will? Gibt es eine Möglichkeit, den VB laut ZPO aus dem (Theater)Spiel zu nehmen. Danke.
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RE: Wenn sich der Verfahrensbeistand meldet. - von Linum - 15-06-2016, 19:53

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