16-06-2016, 16:30
(16-06-2016, 14:40)p__ schrieb: Wenn es dir gut tut, mach es, aber wegen Schulden brauchst du das Land nicht verlassen.
So lange keiner den §170 StGB zückt, ist es auch nicht problematisch, nicht den Mindest-KU zahlen zu können.
Ich will da jetzt gar nicht zu tief einsteigen, aber da muß erst einmal ein Verschulden nachgewiesen werden und
das wird nicht durch Einkommenstfiktionsträumereien von Familiengerichten entschieden, sondern auf Grundlage
von harten Fakten.
Die Schulden kann man dann später kulmulativ in die Cloud hochladen.
@Raid
Es ist eigentlich auch egal, warum und wieso. Das Aufstocken ist kein Selbstläufer und das können dir auch andere Geringverdiener bestätigen, die nicht mal mit Unterhaltspflichten etwas am Hut haben. Ich finde es nicht richtig, das so zu vermitteln, als wäre das genauso leicht wie eine Barabhebung vom Geldautomaten. Du bist ja auch nicht auf den Mund gefallen und kannst einem verständigen Sachbearbeiter ja auch noch Ursache und Wirkung von volkswirtschaftlichen und familienrechtlichen Zusammenhängen erklären. Das kann aber nicht jeder Unterhaltspflichtige und nicht jeder Sachbearbeiter ist verständig.
Gerade erst sprach ich mit einem Vater, der bei seinem JC Umgangsgeld beantragt hat. Die haben ihn nach Hause geschickt, die Mutter soll ihm von dem Unterhaltsvorschuß und dem Kindergeld etwas dafür abgeben. Und das im Jahr Drei nach der höchstrichterlichen Feststellung in der Sozialgerichtsbarkeit, das die Mutter die falsche Antragstelle ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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