17-06-2016, 08:49
(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Vom Gericht kam ein Ladungsschreiben zur "Anhörung" in Sache der Ehescheidung. Ist das die Scheidung oder kommt ein weiterer Termin zur "offiziellen" Scheidung?
Das wird wohl der Scheidungstermin sein. Da will das Gericht "hören" ob die Scheidungsabsicht ausgesprochen wird und nicht vielleicht einer Bierlaune entsprungen ist.
(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Die Anwältin meinte, das wird ein 5-10 Minuten-Termin ... Personalien verlesen, Ausweise vorlegen, Frage der Richterin ob wir in die Scheidung einwilligen ... bei beiderseitigem "Ja" ergeht Ehescheidungsbeschluss ... fertig ...
Wenn sonst Einigkeit herrscht, wird das nicht lange dauern. Der Rest ist formales Prozedere.
(17-06-2016, 08:39)Nachtwanderer schrieb: Ist das so? Sollte ich irgendwas beachten ... gibt es bei solchen "einvernehmlichen unkomplizierten" Terminen Fallstricke/Spitzfindigkeiten? Worauf soll ich achten ... was sollte ich auf keinen Fall tun?
Ihr könnt gegenseitigen Rechtsmittelverzicht bei dem Scheidungsbeschluß aussprechen. Dann ist die Scheidung ab sofort gültig. Wenn das die Gegenseite nicht macht, dann machst du das natürlich auch nicht. Ihr habt dann vier Wochen Zeit, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Aber wozu, wenn ihr euch einig seid?
Bei mir war Polen noch offen, weil meine Ex über mich krankenversichert war. Damit hat sie noch ein bisschen Zeit geschunden.
Glückwunsch, das du so ein gutes Agreement mit deiner Ex gefunden hast. Wie geht es den Kindern damit?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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