17-06-2016, 15:35
(17-06-2016, 14:15)Theo schrieb: Im ersten Fall (Klage des Witwers) gibt es ein eindeutiges gesetzliches Verbot (keine Weitergabe befruchteter Eizellen an Dritte).
Eben! Das ist es exakt, was ich meine: Bei männlichen Keimzellen nicht, bei weiblichen schon. Und um gleich die nächste Falschansicht zu widerlegen, die wie üblich ohne Sachkenntnis geäussert wird: Das gilt auch für unbefruchtete Eizellen. Schon die Spende ist illegal (gleich in §1 Embryonenschutzgesetz)
Sperma als herumschiebbare Handelware für Frauen mit Kinderwunsch, Eizellen als heilige Kuh, nicht für Männer mit Kinderwunsch. Sogar postmoral.