17-06-2016, 16:28
Sag mal, hast du den Artikel überhaupt gelesen? Genau um diesen Punkt hat sich das OLG Rostock mit typischer Juristenrabulistik herumgetrickst. Sie haben das Vorkernstadium (also noch keine Embyronen) zum Embryo erklärt, um sich damit aus §4 zu mogeln. Nebenbei, auch die Verwendung von Embryonen toter Eltern widerspricht dem Schema des Embryonenschutzgesetzes.
Wenn das also laut OLG Rostock ein Embryo war und somit erlaubt: Beim OLK Karlsruhe war der eindeutige Embryo (denn da steht "befruchtete Eizellen") verboten. Es geht also um exakt dieselbe Sache: Einen Embryo. Witwer will ihn: Verboten. Witwe will ihn: Erlaubt.
Aber was red ich. Du liest offenbar lieber uralte Parodien wie das, worauf sich der Thread bezieht.
Wenn das also laut OLG Rostock ein Embryo war und somit erlaubt: Beim OLK Karlsruhe war der eindeutige Embryo (denn da steht "befruchtete Eizellen") verboten. Es geht also um exakt dieselbe Sache: Einen Embryo. Witwer will ihn: Verboten. Witwe will ihn: Erlaubt.
Aber was red ich. Du liest offenbar lieber uralte Parodien wie das, worauf sich der Thread bezieht.