(19-06-2016, 22:41)p__ schrieb: Mehrfach?Ja, mehrfach.
... anschließend eine strafbewehrte Unterlassung im Zivilrecht erzwingen.
Wie frisch muß so eine Beleidigung nach nach § 185 SGB sein damit diese in D verwertbar ist ? Die in § 185 SGB aufgeführten Konsequenzen bringen dem Betroffenen nichts. Das was der betroffene dringend benötigt ist eine Wohnungsverweisung seiner einfühlsamen und selbstlosen Gattin. Leider ist der Mann nicht gerade sehr dynamisch in der Verfolgung seiner Interessen. Er ist halt wirklich depressiv.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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