23-06-2016, 02:02
so Termin ist nun fix - mir kommt mehr und mehr die Frage ob ich mich der Situation stellen soll, Anwalt wurde gegen Pflichtverteidiger getauscht aber an dessen Kompetenz Zweifel ich doch sehr - stellt er mir doch Fragen worauf ich mein Verständnis stütze zB Beweispflicht des Gerichtes über Zeiträume und Zahlen die das Gericht selbst berechnen und begründen muss ...
Falls jemand hier wegen §170 angeklagt wurde, würde es mich freuen wenn man mir ein paar tips per PN geben würde wie die Verteidigung angegangen wurde - vor allem in Bezug auf Mitwirkung bei der Beweisführung etc ... ich bin ja im Ausland wohnhaft, somit besteht war eine "Auskunftspflicht" diese ist aber von .DE mehr oder weniger nicht durchsetzbar, da man meinen Arbeitgeber eben nicht problemlos anschreiben kann - dazu müsste ein lokaler Weg gesucht werden etc ...
Ferner stellt sich wirklich die Frage, wie weit will ich das ganze treiben, vorm Amtsgericht oder so kann ich mir schon ausmalen dass es wieder nach Schema F verfahren wird und ich sowieso Rechtsmittel beantragen werde, zumindest wenn ich bisherige Urteile lese die generell an ein OLG abgegeben werden und dann eben festgestellt wird, dass eben nicht "richtig" gearbeitet wurde ... zudem auch da der Richter meinem Pflichtverteidiger mehrfach angeboten hat, wenn es um die Auflagen ginge im potenziellen Strafbefehl, also Kosten, monatliche Zahlungen etc dass er gesprächsbereit wäre - irgendwie erkenne ich darin dass es auf deren Seite wohl nicht so rosig aussieht mit der Beweisführung ...
Austriake meinte, warum überhaupt antreten und im moment stelle ich mir genau diese Frage ... bin irgendwie unsicher im moment ... das Ergebnis des Nichterscheinens kenne ich bereits aus der Ermittlungsakte, da der Staatsanwalt schon reingeschrieben hatte, wenn ich mich nicht stelle, erneut per EU Haftbefehl ausschreiben ...
jegliche tipps sind willkommen ...
Falls jemand hier wegen §170 angeklagt wurde, würde es mich freuen wenn man mir ein paar tips per PN geben würde wie die Verteidigung angegangen wurde - vor allem in Bezug auf Mitwirkung bei der Beweisführung etc ... ich bin ja im Ausland wohnhaft, somit besteht war eine "Auskunftspflicht" diese ist aber von .DE mehr oder weniger nicht durchsetzbar, da man meinen Arbeitgeber eben nicht problemlos anschreiben kann - dazu müsste ein lokaler Weg gesucht werden etc ...
Ferner stellt sich wirklich die Frage, wie weit will ich das ganze treiben, vorm Amtsgericht oder so kann ich mir schon ausmalen dass es wieder nach Schema F verfahren wird und ich sowieso Rechtsmittel beantragen werde, zumindest wenn ich bisherige Urteile lese die generell an ein OLG abgegeben werden und dann eben festgestellt wird, dass eben nicht "richtig" gearbeitet wurde ... zudem auch da der Richter meinem Pflichtverteidiger mehrfach angeboten hat, wenn es um die Auflagen ginge im potenziellen Strafbefehl, also Kosten, monatliche Zahlungen etc dass er gesprächsbereit wäre - irgendwie erkenne ich darin dass es auf deren Seite wohl nicht so rosig aussieht mit der Beweisführung ...
Austriake meinte, warum überhaupt antreten und im moment stelle ich mir genau diese Frage ... bin irgendwie unsicher im moment ... das Ergebnis des Nichterscheinens kenne ich bereits aus der Ermittlungsakte, da der Staatsanwalt schon reingeschrieben hatte, wenn ich mich nicht stelle, erneut per EU Haftbefehl ausschreiben ...
jegliche tipps sind willkommen ...
gruß
malko
malko