23-06-2016, 23:55
(23-06-2016, 21:05)Micha aus Bayern schrieb: Quellen bitte! Ich kenne keinen der Unterhalt zahlt und deswegen hungern muss. Ich sehe aber das einige, vor allem hier, mit irgendwelchen Tricks, blöden Briefen und was weiß ich noch, Richter und Ämter gegen sich aufbringt.
Anscheinend waren es genug betroffene Unterhaltszahler, so daß sich die Unterhaltskommission des DTFG im Jahr 2013 noch damit auseinandergesetzt hat.
Zitat:Die starre Anwendung der Düsseldorfer Tabelle führt, insbesondere bei niedrigen Einkommen, in vielen Fällen zu fragwürdigen Ergebnissen. Die Folge ist oftmals ein Vermeidungsverhalten bei der Zahlung von Kindesunterhalt.
Zitat: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den notwendigen Selbstbehalt zum Schutz des materiellen Existenzminimums des Unterhaltsschuldners gesetzlich zu regeln.
Anscheinend ist die aktuelle gesetzliche Regelung hierzu nicht ausreichend.
Zitat:Beim Kindesunterhalt orientiert sich dieser Betrag an dem Einkommen, welches einem Empfänger von Sozialleistungen zumindest zur Verfügung steht (notwendiger Unterhalt). Der Unterhaltspflichtige darf durch die Unterhaltszahlung nicht selbst auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein.
Warum muß diese Prämisse bei der Unterhaltsfestsetzung in der Richterschaft überhaupt erwähnt werden, wo wir doch den §1603 BGB haben?
Aus den Empfehlungen des deutschen Familiengerichtstages 2015:
Zitat:5.
Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt
a)Werden ein Wohnvorteil oder ein Sachbezug (Dienstwagen) als Einkommenspositionen angesetzt, müssen dem Pflichtigen mindestens die nach dem SGB II gewährten Barbeträge als liquide Mittel verbleiben.
Wieso habe ich als Dienstwagenfahrer trotzdem immer noch Ansprüche auf SGBII-Leistungen? OK, ich ahne es. Den Anspruch können ja nicht mal die sonst zuständigen Behörden fehlerfrei beziffern...
Die meisten Betroffenen, die ich persönlich kenne, sprechen nicht öffentlich darüber, so wie ich es tue. Sie leiden still und heimlich. Und doch werden hier und da mal Ross und Reiter genannt:
Unterhalt wichtiger als Kindeswohl. Ein Urteil vom OLG Koblenz
https://www.fischundfleisch.com/thomas-f...lenz-16876
Als Indikator kannst du schon mal den Verschuldungsreport des IFF nehmen. Zumindest in 2011 wurde auf diesen Punkt schon eingegangen.
Sogar der Dachverband der deutschen Arbeitgeber hat sich mal zu einer Stellungnahme hinreissen lassen, das die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu hoch sind:
Zitat:Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zieht andere Schlüsse. Nicht niedrige Löhne, sondern Unterhaltsverpflichtungen begründeten einen Anspruch auf Aufstockung. So müsse ein in Berlin lebender verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern einen Stundenlohn von mehr als 15 Euro erzielen, um seinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld vollständig zu verlieren. "Daran würde auch ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn nichts ändern", erklärte ein Sprecher.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politi...ocken.html
Und es ist mir unverständlich, das du hier von blöden Tricks erzählst, selber aber ungeniert zugibst, Agreements mit deinem Arbeitgeber zu haben, von denen scheinbar weder der Fiskus noch die Unterhaltsberechtigten wissen. Oder wie soll man diesen Beitrag verstehen? Was ist denn dann die Geltendmachung von Kosten, die du tatsächlich gar nicht hast?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid165415
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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