01-07-2016, 23:10
Hallo,
bei mir geht es zäh voran. Ich bin noch in direkten Verhandlungen mit der Gegenseite zur Trennung. Ich habe eine Vorschlag für eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt, der im wesentlichen beinhaltet: Unterhaltsverzicht meiner Frau, Zahlung Kindesunterhalt nach DDT.
Konkrete Frage: ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit vereinbarter KU Zahlung gleichwertig zu einem vollstreckbaren Titel? Sollten Details zur Unterhaltszahlung rein, wie statisch/dynamisch, Begrenzung etc.?
Mein Vorschlag ist aktuell nur grob formuliert, weil ich erst mal die Reaktion der Gegenseite sehen wollte. Deshalb habe ich nur reingeschrieben: Zahlung KU nach DDT. Details müssten noch eingearbeitet werden.
Besten Dank. Wenn die Gegenseite position bezogen hat, kann ich nochmal mehr schreiben.
bei mir geht es zäh voran. Ich bin noch in direkten Verhandlungen mit der Gegenseite zur Trennung. Ich habe eine Vorschlag für eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt, der im wesentlichen beinhaltet: Unterhaltsverzicht meiner Frau, Zahlung Kindesunterhalt nach DDT.
Konkrete Frage: ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit vereinbarter KU Zahlung gleichwertig zu einem vollstreckbaren Titel? Sollten Details zur Unterhaltszahlung rein, wie statisch/dynamisch, Begrenzung etc.?
Mein Vorschlag ist aktuell nur grob formuliert, weil ich erst mal die Reaktion der Gegenseite sehen wollte. Deshalb habe ich nur reingeschrieben: Zahlung KU nach DDT. Details müssten noch eingearbeitet werden.
Besten Dank. Wenn die Gegenseite position bezogen hat, kann ich nochmal mehr schreiben.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!