02-07-2016, 00:31
Danke. Jetzt weiß auch, warum ihre RÄtin heute so geschmeidig war im Gespräch. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit im Zuge der Scheidung einen Titel zu vermeiden?
Mit KU in der Vereinbarung habe ich auch keine Möglichkeit für §240, korrekt (s.o.)? Die habe ich nur, wenn ich den KU durch ein Unterhaltsverfahren feststellen lasse, wenn ich es richtig verstanden habe. Allerdings mit der Gefahr, dass der Richter die Krankheit nicht voll anerkennt und einen hohen Unterhaltsbetrag festlegt.
Bin immer noch im Krankenstand seit März. Weiß gar nicht, was ich da reinschreiben lassen soll. Am besten 100% DDT. Und/oder aufgrund der Sachlage die Gegenseite überzeuge, eine kürzere Festlegung (1-2 Jahre). Um zu sehen, wie sich mein Gesundheitszustand entwickelt.
Irgendwelche Hinweise, die mir bei der Entscheidungsfindung helfen könnten?
Mit KU in der Vereinbarung habe ich auch keine Möglichkeit für §240, korrekt (s.o.)? Die habe ich nur, wenn ich den KU durch ein Unterhaltsverfahren feststellen lasse, wenn ich es richtig verstanden habe. Allerdings mit der Gefahr, dass der Richter die Krankheit nicht voll anerkennt und einen hohen Unterhaltsbetrag festlegt.
Bin immer noch im Krankenstand seit März. Weiß gar nicht, was ich da reinschreiben lassen soll. Am besten 100% DDT. Und/oder aufgrund der Sachlage die Gegenseite überzeuge, eine kürzere Festlegung (1-2 Jahre). Um zu sehen, wie sich mein Gesundheitszustand entwickelt.
Irgendwelche Hinweise, die mir bei der Entscheidungsfindung helfen könnten?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!