02-07-2016, 10:27
Ja, wenn du eine Verpflichtung freiwillig eingehst (ein Vergleich wäre das) liegen die Änderungsschranken höher wie wenn du dazu gezwungen wirst (Urteil).
Wenn du trotz Krankheit in der Lage bist, den Mindestunterhalt zu bezahlen, erübrigt sich eine Zeitbeschränkung kürzer wie 18. Schliesslich kann es dann von diesen 100% nur nach oben gehen. Angenommen, es geht dir mal besser und verdienst wieder mehr: Dann sorgt eine Zeitbeschränkung nur dafür, dass du früher wieder mehr zahlen musst.
Wenn du trotz Krankheit in der Lage bist, den Mindestunterhalt zu bezahlen, erübrigt sich eine Zeitbeschränkung kürzer wie 18. Schliesslich kann es dann von diesen 100% nur nach oben gehen. Angenommen, es geht dir mal besser und verdienst wieder mehr: Dann sorgt eine Zeitbeschränkung nur dafür, dass du früher wieder mehr zahlen musst.