02-07-2016, 15:39
Wenn der zeitbegrenzt gültig Titel nicht mehr gültig ist, kann sie einen Neuen verlangen. Klagen kann sie, wenn du nicht bereit bist das zu titulieren, was sie fordert.
Offiziell weniger wie den Mindestunterhalt zu bezahlen ist schwer, der Mindestunterhalt wird eigentlich immer fällig. Wenn du darauf pokerst, im Fall von späterem ALG 2 Bezug auch den Unterhalt los zu werden, ist das eine Wette mit wenig Erfolgschancen. Kurze Laufzeit wäre für diese Wette günstiger. Wettest du darauf, dass du wieder Einkommen hast, wäre lange Laufzeit günstiger. Aber auch das enthebt dich nicht der Pflicht, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft zu geben. Die dann auch zu höherem Unterhalt führt, wenn du verdienst.
Du siehst, dass du in einer Optimierung feststeckst, die in deiner Situation eigentlich gar nichts optimieren kann.
Offiziell weniger wie den Mindestunterhalt zu bezahlen ist schwer, der Mindestunterhalt wird eigentlich immer fällig. Wenn du darauf pokerst, im Fall von späterem ALG 2 Bezug auch den Unterhalt los zu werden, ist das eine Wette mit wenig Erfolgschancen. Kurze Laufzeit wäre für diese Wette günstiger. Wettest du darauf, dass du wieder Einkommen hast, wäre lange Laufzeit günstiger. Aber auch das enthebt dich nicht der Pflicht, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft zu geben. Die dann auch zu höherem Unterhalt führt, wenn du verdienst.
Du siehst, dass du in einer Optimierung feststeckst, die in deiner Situation eigentlich gar nichts optimieren kann.