02-07-2016, 20:47
Mir ist nicht ganz klar, was deine Frage ist. Die Situation ist einfach und immer dieselbe. Alle zwei Jahre kann der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner zur Auskunft auffordern. Du gibst also nach zwei Jahren Auskunft und sie stellt fest: Aha, der verdient ja wieder was, da kommt höherer Unterhalt raus. Also fordert sie dich auf, einen höheren Unterhalt zu titulieren.
- Machst du, was sie sagt, ist der höhere Unterhalt tituliert. Du zahlst fortan mehr. Punkt.
- Machst du es nicht, kann sie sich entweder mit dem alten Unterhalt weiterhin zufrieden geben oder sie kann vor Gericht gehen und dich gerichtlich zwingen, mehr zu zahlen, sofern ihre Forderung berechtigt ist. Du verlierst und zahst mehr. Obendrauf kriegst du noch eine wirklich fette Rechnung von zwei Anwälten plus Gerichtskosten.
- Machst du, was sie sagt, ist der höhere Unterhalt tituliert. Du zahlst fortan mehr. Punkt.
- Machst du es nicht, kann sie sich entweder mit dem alten Unterhalt weiterhin zufrieden geben oder sie kann vor Gericht gehen und dich gerichtlich zwingen, mehr zu zahlen, sofern ihre Forderung berechtigt ist. Du verlierst und zahst mehr. Obendrauf kriegst du noch eine wirklich fette Rechnung von zwei Anwälten plus Gerichtskosten.