02-07-2016, 20:48
Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf Titel nach DDT.
Du könntest aber versuchen, dass die Alte keine höheren Ansprüche als 100% DDT geltend macht.
Da kann nicht das Kind verzichten sondern die Alte würde dich von Mehr-Unterhalt freistellen, wenn das Kind mehr als 100% DDT geltend macht.
Dann ist recht zuverlässig geregelt, dass nichts mehr passiert.
Gehe ich recht in der Annahme, dass deine Krankheit möglicherweise sich signifikant bessern könnte, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung günstig über die Bühne gegangen ist oder hast Du einen irreparablen Treffer abbekommen?
LG, viel Kraft!
Du könntest aber versuchen, dass die Alte keine höheren Ansprüche als 100% DDT geltend macht.
Da kann nicht das Kind verzichten sondern die Alte würde dich von Mehr-Unterhalt freistellen, wenn das Kind mehr als 100% DDT geltend macht.
Dann ist recht zuverlässig geregelt, dass nichts mehr passiert.
Gehe ich recht in der Annahme, dass deine Krankheit möglicherweise sich signifikant bessern könnte, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung günstig über die Bühne gegangen ist oder hast Du einen irreparablen Treffer abbekommen?
LG, viel Kraft!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)