(02-07-2016, 20:47)p__ schrieb: Obendrauf kriegst du noch eine wirklich fette Rechnung von zwei Anwälten plus Gerichtskosten.
Danke, das wollte ich wissen. Im Endeffekt zahle immer ich, wenn ein Titel angepasst werden soll. Entweder per Abänderungsklage durch mich, oder bei einer berechtigten höheren Forderung durch Ex. Damit kann ich bei den Verhandlungen für einen eher niedrigen KU argumentieren, weil es keinen Nachteil für Ex gibt: sie bekommt ihn schnell und problemlos angepasst, falls sich mein Einkommen erhöht.
(02-07-2016, 20:48)CheGuevara schrieb: Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf Titel nach DDT.
Du könntest aber versuchen, dass die Alte keine höheren Ansprüche als 100% DDT geltend macht.
Da kann nicht das Kind verzichten sondern die Alte würde dich von Mehr-Unterhalt freistellen, wenn das Kind mehr als 100% DDT geltend macht.
Dann ist recht zuverlässig geregelt, dass nichts mehr passiert.
Kann ich versuchen, ja. Wie gesagt, KU will ich gar nicht drücken. Ich möchte nur, dass er mein reales Einkommen berücksichtigt.
(02-07-2016, 20:48)CheGuevara schrieb: Gehe ich recht in der Annahme, dass deine Krankheit möglicherweise sich signifikant bessern könnte, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung günstig über die Bühne gegangen ist oder hast Du einen irreparablen Treffer abbekommen?
Ist chronisch, nicht heilbar, nicht lebensbedrohlich aber sehr einschränkend. Leider keine reine Taktik. Sehr schwierig momentan ein realistisches Einkommen für die Zukunft zu prognostizieren.
(02-07-2016, 20:48)CheGuevara schrieb: LG, viel Kraft!
Danke, kann ich brauchen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!