04-07-2016, 19:19
(04-07-2016, 17:32)Simon ii schrieb: Wo steht etwas von "Unterhaltsvorschuß"?
Hier:
Zitat:Denn in dem Schreiben vom JA steht, dass der Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf das Land (,bzw. den Landkreis) übergegangen ist.
UVG heisst Unterhaltsvorschussgesetz. Die Ex muss Unterhaltsvorschuss beantragt haben, aber keine Beistandschaft. Bei einer Beistandschaft wäre ihm dieser Sachverhalt vom Jugendamt mitgeteilt worden.
(04-07-2016, 17:32)Simon ii schrieb: Diese von Dir beschriebene Aufsplittung ist mir neu; wo hast Du das her?
Weitergehende Unterhaltsansprüche über den Unterhaltsvorschuss hinaus werden nicht ungültig, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Die Rechtsgutachten über Unterhaltsvorschuss bei dijuf.de sind leider hinter einer Paywall verschwunden. Sind ja nur Steuergelder, die da dem privaten Nomos-Verlag geschenkt werden, wer braucht schon Öffentlichkeit.
Irgendwo in den Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes steht es auch, such mal selbst.
(04-07-2016, 17:32)Simon ii schrieb: Was Du alles aus dem ersten Posting herausliest ...
Du bist heute mühsam. Eben weil ich gar nicht herauslese, stelle ich zwei diametral gegenüberstehende Motivationen vor und frage danach, wo seine liegt...