04-07-2016, 22:50
(04-07-2016, 15:49)fragender schrieb: ...weshalb ich Teile seines Antrags ablehnen würde, ist das informelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder.
... weshalb ich meine Einschätzung korrigiere, als das der Antragssteller erfahren sollte, welche Schulart die Kinder besuchen" (zusätzlich zur Notenaufstellung, wie im ersten Brief an das Gericht)
Was die Verfahrensbeiständin meint, wird nicht klar. Einen Antrag abzulehnen ist kein informationelles Selbstbestimmungrecht (übrigens ein ausnehmend deppertes Schlagwort in diesem Zusammenhang, das absolut nichts mit dem Recht der Eltern zu tun hat, die Zeugnisse zu sehen). Meint sie nun, du solltest Schule und Noten erfahren oder nicht? Oder nur die Schule, nicht die Noten?