05-07-2016, 12:05
(05-07-2016, 10:54)p__ schrieb: Wie ich schon schrieb: Umgang ist durch und wäre nur viel Zappelei von dir für kein Ergebnis. Ich würde tun, was die Verfahrenspflegerin sagt. Antrag auf Auskunft reduzieren.
Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor.
Fragender hat ohnehin nur den Antrag auf Auskunft gestellt. Soweit ich verstanden habe, gibt es gar keinen Antrag auf Umgang.
Die Kinder weigern sich offensichtlich, bestimmte Informationen zu geben und berufen sich dabei auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit "Druck herausnehmen" und "Antrag zurückziehen" meint die VP, dass er seinen Antrag zurückzieht, einen Psychologen aufsucht und dann versucht, mit den Kindern ohne Druck nochmals Kontakt aufzunehmen.
Fragender steht jetzt vor der Entscheidung, den Antrag auf Auskunft zurückzunehmen, dadurch den Druck von den Kindern zu nehmen und die Chance zu haben, die Beziehung zu den Kindern wieder aufzubauen. Chance: Beziehung zu den Kindern zu kitten; Risiko: am Ende gar nichts zu haben (also nicht mal Informationen), wenn die Kinder trotz Antragsrücknahme nichts mehr mit dem Vater zu tun haben wollen.
Andere Alternative: Antrag wird nicht zurückgenommen; er bekommt die Infos, die Kinder sehen ihn aber wieder als denjenigen an, der mit Gewalt seine Interessen gegen ihren Willen durchdrückt, und die Chance auf Neubeginn wird zerstört.
@Fragender: Eine schwierige Entscheidung. Ich denke, ich würde den Antrag zurückziehen. Mit den Noten an sich kannst Du ohne Sorgerecht ohnehin nichts anfangen. Und wenn die Kinder ab 18 noch Unterhalt von Dir wollen, müssen sie Dir ohnehin eine Schulbescheinigung vorlegen, so dass Du siehst, was sie schulisch/beruflich machen.
Auch wenn die Verbesserung des Verhältnisses zu den Kindern nur eine Chance ohne Gewähr darstellt, ich würde sie ergreifen. Nichts ist nachträglich so bitter wie die Erkenntnis, Möglichkeiten ungenutzt gelassen zu haben.