05-07-2016, 12:27
(05-07-2016, 12:05)Theo schrieb: Fragender hat ohnehin nur den Antrag auf Auskunft gestellt. Soweit ich verstanden habe, gibt es gar keinen Antrag auf Umgang.
Das schrieb ich: Alles streichen ausser der Auskunft. Was er sonst beantragt hat, ist mir unbekannt, ich habe auch nichts anderes behauptet. Aber wenn, dann weg damit. Wenn nicht: Haken dran.
Umgang als Wunsch und Ziel mache ich nicht an einem Gerichtsantrag hier und heute fest, sondern als Ziel und Wunsch des Vaters. Und genau das würde ich vorerst zurückstellen. Nur vorsichtig indirekt präsent sein, wie beschrieben.