05-07-2016, 14:34
(23-06-2016, 22:50)p__ schrieb: Vor Gericht wird es um andere Fragen gehen. Lass dich nicht in etwas hineintricksen. Da gibt es viele Taktiken, ob und wenn ja, welche Taktiken dein Richter anwendet, kann niemand wissen. Das mit der Beweislastumkehr ist auch so ein Trick. [...].
Spiele das Spiel nicht mit. Antworte auf nichts, gehe nur deine Punkteliste durch. Frage nach den ermittelten Tatsachen, mit denen der Umfang der Unterhaltspflicht festgestellt wurde, frage nach der exakten Höhe des Unterhalts. Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit.
so und weiter gehts - @p__ habe ich alles verstanden und soweit auch fast alles vorbereitet nur will mein anwalt gehaltsnachweise bzw steuererklärungen um zu beweisen dass ich nicht lesitungsfähig war - mein gedanke, der staat muss dies beweisen - laut ermittlungsakte hat man lediglich einen soll festgestellt und keine weiteren einküfte - im ausland arbeitslos gewesen, somit kein erwerb und keine dokimentation - mache mir gedanken ob der pflichtverteitiger die richtige position vertritt da er ja offensichtlich gewillt ist hier hilfestellungzu leisten - meine position ist eben hier nur zu sagen wie die situation war und sonst eben nix ...
gruß
malko
malko